Der oberste Gerichtshof Spaniens hat den aktuellen Flächennutzungplan der Gemeinde Los Llanos de Aridane für nichtig erklärt. Die dem Plan zugrunde liegende Verordnung wurde annulliert (den kompletten Gerichtsbeschluss lesen Sie hier).
In welchem Rechtstatus - hinsichtlich der Städteplanung bzw. der Bebaubarkeit – sich die Gemeinde Los Llanos derzeit befindet, ist nicht eindeutig zu beantworten. Laut Aussage der Gemeinde wird derzeit ein Weg gesucht, um diesen Gerichtsbeschluss doch noch aufzuhalten bzw. ihn in seiner Form abzuschwächen, so dass nicht die gesamte Gemeinde betroffen ist. Die Gemeinde stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass – so lange der Gerichtsbeschluss noch nicht zugestellt wurde - der aktuelle Flächennutzungsplan noch gültig sei.
Sobald das Gerichtsurteil rechtskräftig wird, ist der aktuelle Flachennutzungsplan somit hinfällig. Ab diesem Zeitpunkt müsste nach dem alten Flächennutzungsplan von 1987 entschieden werden. Dieser Plan ist aber nicht an das kanarische Bodenrecht von 2001 angepasst. Inwieweit überhaupt mittels dieses Plans baurechtliche Entscheidungen getroffen werden können, ist derzeit ebenfalls unklar.
Für detaillierte Informationen zu einem konkreten Bauvorhabenstehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.