Jetzt ist es amtlich: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Los Llanos de Aridane auf La Palma ist endgültig annulliert worden.
Aufgrund fehlender Beachtung europäischer Richtlinien ist der gesamte Flächennutzungsplan ungültig, so lautet das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts. Auslöser der Entscheidung war die Klage von Umweltaktivisten und Anwohnern gegen das geplante Asphaltwerk in der betroffenen Gemeinde. Doch was bedeutet das nun konkret? Dazu Volker Horch, Geschäftsführer von Mantenimiento de Contacto:
Welche Auswirkungen hat die Annullierung des Flächennutzungsplans von Los Llanos auf geplante Bauvorhaben?
Volker Horch: Ist die Baugenehmigung bereits erteilt, dann bleibt sie gültig und man braucht sich keine Sorgen zu machen. Wer jedoch eine neue Baugenehmigung in Los Llanos de Aridane beantragen möchte, für den wird es unmöglich sein, diese zu bekommen. Die Annullierung des Planes betrifft übrigens nicht nur Baugenehmigungen, sondern auch Vermietungslizenzen oder gewerbliche Genehmigungen.
Was muss ich beachten, wenn ich jetzt in Los Llanos de Aridane ein Baugrundstück erwerben möchte?
Volker Horch: Die Baugenehmigung sollte somit unbedingt schon vorhanden sein, ansonsten handelt es sich um ein reines Spekulationsgeschäft.
Wann ist mit einem neuen Flächennutzungsplan zu rechnen?
Volker Horch: Das ist schwer zu sagen. Selbst die in dem Bodengesetz vorgesehenen Fristen zur Erstellung der Flächennutzungspläne und deren spätere Fristverlängerungen wurden nur von wenigen Gemeinden eingehalten. Los Llanos de Aridane hat beispielsweise für den nun annullierten Plan 12 Jahre gebraucht, um ihn zu beschließen. Andere Gemeinden wie Garafía oder Santa Cruz de La Palma haben bis heute, also 16 Jahre danach immer noch keinen dem Bodengesetz von 1999 entsprechenden Flächennutzungsplan.