Volker Horch: Für den Anschluss einer Immobilie an die öffentliche Infrastruktur (Wasser, Strom und Telefon) ist eine so genannte Bewohnbarkeitsbescheinigung (die „Cédula de habitabilidad” ) notwendig. Bei Häusern, die mit Baugenehmigung und Architektenprojekt errichtet wurden, ist dieses Dokument üblicherweise vorhanden, da es zwingend für den Anschluss der rechtlichen Bauphase ist.
Volker Horch: Die bekommt man beim Rathaus der zuständigen Gemeinde. Bei Häusern, die keine Baugenehmigung haben, kann man die Bewohnbarkeitsbescheinigung mittels eines Dokuments beantragen, welches von einem technischen Architekten bzw. Bauingenieur (Aparejador) erstellt wird. Dieses reicht man beim Rathaus ein und dann wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung in der Regel erteilt.