Volker Horch: Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Zahlung der Kaufsumme. Die vielleicht gängigste Methode besteht darin, dass der Käufer ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnet. Anschließend überweist er die Kaufsumme auf dieses Konto. Zur Unterschrift beim Notar lässt der Käufer sich von dieser einen bestätigten Scheck ausstellen und übergibt diesen dem Verkäufer in Anwesenheit des Notars.
Volker Horch: Bei einem notariellen Verkauf mit anschließender Gegenzeichnung beim Konsulat kann der Käufer die Kaufsumme auf ein Notaranderkonto überweisen oder alternativ einen Scheck beim Notar hinterlegen. Sobald der Notar die gegengezeichnete Urkunde zurückerhält, überweist er die Kaufsumme an den Verkäufer (bzw. händigt diesem den Scheck aus).