Volker Horch: Ein häufiges Problem im Zusammenhang mit der Escritura ist, wenn diese nicht alle auf dem Grundstück errichteten Bauten beinhaltet. Oft wurde versäumt, die über die Jahre zusätzlich erstellten Gebäude auf einem Grundstück (Anbauten, Schwimmbäder, Wassertanks, Garagen usw.) in der Escritura und somit auch im Grundbuch eintragen zu lassen.
Volker Horch: Glücklicherweise nicht. Die Eintragung „Legalisierung” erfolgt grundsätzlich über ein Verjährungsdokument, die so genannte „Prescripción”, oder über ein Legalisierungsprojekt eines Architekten mit dazugehöriger Baugenehmigung.
Auch dieser Vorgang sollte unbedingt vor dem Kauf durchgeführt werden, zumindest machen wir das bei Palminvest so.