Volker Horch: Nein. In manchen Fällen ist es so, dass bei einem Verkauf weder die Anwesenheit einer der Parteien möglich, noch die Erstellung einer Vollmacht rechtzeitig in die Wege geleitet wurde. In diesen Fällen ist es möglich, dass die Kaufurkunde zunächst nur von einer der Parteien beim spanischen Notar vor Ort auf La Palma unterschrieben wird.
Volker Horch: Das unterschriebene Dokument wird dann elektronisch an ein spanisches Konsulat in Deutschland oder wo auch immer geschickt, um dort von der anderen Partei gegengezeichnet zu werden. Anschließend wird das nun von beiden unterschriebene Dokument wieder an den hiesigen Notar geschickt, und zwar per Post. Nach Erhalt gibt dann der Notar vor Ort die Zahlung frei.