Volker Horch: Das Katasteramt untersteht den spanischen Finanzbehörden. Über das Katasteramt werden die jährlichen Abgaben der Gemeinde erhoben.
Volker Horch: Ja, alle Immobilien sind mit Ihrem Eigentümer im Kataster verzeichnet. Da es derzeit keine graphische Dokumentation des Grundbuchs gibt, dient das Kataster hier als Alternative. Das Katasteramt legt auch den Katasterwert fest.
Volker Horch: Der Katasterwert dient zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer, des zu versteuernden Eigennutzes sowie der Berechnung der Zugewinnsteuer (Plusvalía).