Volker Horch: Wer seinen Wohnsitz nicht in Spanien hat und dennoch Eigentümer einer Immobilie ist, der ist per Gesetz verpflichtet, einen örtlichen Steuerrepräsentanten zu benennen. Somit ist der Steuerrepräsentant die Anschrift des Immobilieneigentümers in Spanien.
Volker Horch: Genau. Das Finanzamt dem Immobilieneigentümer Bescheide zustellen und der Immobilieneigentümer gilt damit als benachrichtigt. Der Vorteil des Steuerrepräsentanten ist, dass durch Dritte keinerlei rechtlich relevante Änderungen an einer Immobilie vorgenommen werden können, ohne ihn zu benachrichtigen. Erst wenn der Steuerrepräsentant benachrichtigt wurde, gilt der Immobilieneigentümer als informiert und hat dann die immer noch die Möglichkeit, rechtlich Einspruch zu erheben.
Nein. Denn da sollte man unbedingt jemandem vertrauen, der die entsprechende Erfahrung hat und auch über die notwendigen personellen Kapazitäten verfügt, um im Zweifelsfall noch rechtzeitig und angemessen reagieren zu können.