Volker Horch: Ist in der Immobilie bereits Strom vorhanden, ist eine Ummeldung auf den neuen Eigentümer relativ einfach. Mittels der Escritura und einer der Unterschrift auf dem Meldeformular wird der Strom auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Wichtig ist, dass man für die Abbuchung eine spanische Kontonummer angeben kann.
Volker Horch: Sollte die Immobilie noch gar kein Strom haben, weil dieser abgestellt wurde oder noch nie vorhanden war, sollte man unbedingt vor dem Kauf die Anschlusskosten feststellen lassen. In der Regel ist hierfür sogar eine Abnahme der gesamten Elektroinstallation im Haus notwendig zur Erteilung der entsprechenden „Boletín”.
Volker Horch: Ja, da können einige Kosten bei entstehen. Zumal wenn die Elektroinstallation nicht den heutigen Regelungen und Normen entspricht, muss man dies nachholen lassen. Zusätzlich ist dann auch eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (auch Wohnlichkeitsbescheinigung, „Cédula de habitabilidad” genannt) der Gemeinde notwendig. Für Wohnungen gilt übrigens die gleiche Regelung.