Volker Horch: Eine Apostille ist ein internationales Beglaubigungsverfahren und bestätigt die Echtheit einer Unterschrift. Außerdem bestätigt eine Apostille rechtlich bindend die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und zusätzlich die Echtheit eines Stempels oder Siegels, falls die Urkunde mit einem solchen versehen sein sollte.
Volker Horch: Die Apostille wird in Deutschland in der Regel von einem Amtsgericht ausgestellt
Volker Horch: Durch die Apostille kann ein spanischer Notar ein ausländisches Dokument anerkennen und braucht sie deshalb häufig, wenn ein ausländischer Käufer oder Verkäufer beim Immobilienkauf involviert ist.