Volker Horch: Die Eigentumsurkunde einer Immobilie heißt in Spanien „Escritura”. Man unterscheidet dabei zwischen der privaten „Escritura privada” und der öffentlichen „Escritura pública”.
Volker Horch: Ein hoher Prozentsatz aller Eigentumsurkunden auf La Palma weist hinsichtlich der Quadratmeterangaben eines Grundstücks zweifelhafte Werte auf. Oft ist der in der Escritura eingetragene Wert anders als jener des Katasters. Zu allem Übel ist der reale Quadratmeterwert dann meist auch noch ein anderer. Drei verschiedene Angaben zu einem Grundstück sind daher keine Seltenheit. Dieses Missverhältnis ist damals durch die fehlenden technischen Mittel bei der Entstehung der meisten Eigentumsurkunden entstanden.
Volker Horch: Kommt darauf an. Fakt ist aber: Vor dem Erwerb einer Immobilie auf La Palma sollten diese Werte unbedingt in Einklang gebracht werden. Mittels eines Vermessungsplans kann die Realität festgestellt und die Escritura dementsprechend notariell angepasst werden. Die korrigierte Escritura wird anschließend dem Katasteramt vorgelegt, damit man die dortigen Angaben ebenfalls korrigiert.
Volker Horch: Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wir bei Palminvest sorgen dafür, dass solche Dinge vor dem Erwerb von einem Haus auf La Palma klar geregelt werden, damit es hinterher nicht zu bösen Überraschungen kommt.