Volker Horch: Der Erwerb einer Immobilie erfolgt in dem meisten Fällen in zwei Schritten. Erstens wird ein privater Vorvertrag erstellt. Danach erst wird zu einem späteren Zeitpunkt der notarielle Kaufvertrag mit der „Escritura pública“ vollzogen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gegenseitige vertragliche Bindung, ohne dass beide Parteien auf La Palma anwesend sein müssen.
Volker Horch: Er regelt alle vorbereitenden Maßnahmen wie Finanzierung, Grundstücksberichtigungen oder fehlende Eintragungen. Im Vorvertrag werden außerdem die Konditionen des endgültigen Vertrages festgelegt und der Termin der notariellen Übertragung. Ein Vorvertrag wird mittels einer Anzahlung, üblich sind hier 10 % der Kaufsumme, rechtskräftig.
Volker Horch: Ja, die gegenseitige rechtliche Bindung entsteht einerseits durch die Verpflichtung des Käufers, im Falle eines Rückziehers seinerseits auf die Anzahlung zu verzichten. Umgekehrt kann er aber die doppelte Anzahlung vom Verkäufer fordern, falls dieser den Kaufvertrag nicht erfüllen sollte.
Volker Horch: Zu einem im Vorvertrag festgelegten Termin wird dann der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet. Der Vertrag wird vor dem Notar vollzogen, in Anwesenheit beider Parteien oder deren Bevollmächtigter. Durch gleichzeitige Unterschrift, Zahlung der Kaufsumme und Beglaubigung durch den Notar wird der Kauf dann rechtlich vollzogen.
Volker Horch: Der gesamte Vorgang wird von Palminvest initiiert und begleitet, und zwar von der Vorlage der aktuellen Eigentumsurkunde beim Notariat bis zum endgültig unterzeichneten Eigentumsdokument des neuen Besitzers.
Volker Horch: Das Notariat kümmert sich von da an um alle weiteren Schritte hinsichtlich der rechtlichen Eigentumsübertragung. Die Eigentumsurkunde wird vom Notariat bei dem Grundbuchamt eingereicht, und nach Bezahlung der Grunderwerbssteuer und wird die Änderung in einem Zeitraum von etwa drei Wochen im Grundbuch eingetragen. Anschließend kann man sich das Dokument beim Notar wieder abholen.